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BGH, 29.06.2006 - VII ZR 270/05 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auftraggeber hat die Unentgeltlichkeit der Architektenleistungen zu beweisen! (IBR 2006, 504)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 01.04.2005 - 1 O 397/03
- OLG Düsseldorf, 28.10.2005 - 22 U 70/05
- BGH, 29.06.2006 - VII ZR 270/05
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 17.02.2010 - 14 U 138/09
Abgrenzung von Akquisitionen und zu vergütender Tätigkeit eines Architekten
Da der Kläger den Vertragsabschluss nicht beweisen kann, kommt es auf die weitergehende Frage, auf die das Landgericht im Übrigen maßgeblich abgestellt hat, ob die im Rahmen eines geschlossenen Architektenvertrags zu erbringenden Leistungen trotz der grundsätzlichen Vergütungspflichtigkeit ausnahmsweise nicht vergütet werden sollen - was allerdings der Beklagte zu beweisen gehabt hätte (vgl. beispielhaft OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Oktober 2005 - 22 U 70/05, IBR 2006, 505 - nachgehend BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - VII ZR 270/05, IBR 2006, 504 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen], je auch abrufbar bei juris) - nicht an.